Zweith?rer*innen
Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland als Ersth?rer eingeschrieben sind, haben Sie die M?glichkeit, sich an der HHU als Zweith?rer/Zweith?rerin einzuschreiben. Hier haben Sie grunds?tzlich zwei Alternativen:
1.) "Gro?e/r" Zweith?rer/in in einem weiteren Studiengang, der nicht mit dem Studium an Ihrer ersten Hochschule identisch ist.
Alle zulassungsfreien Bachelor, Bachelor Kern- und Erg?nzungsf?cher, sowie Master- und Promotionsstudieng?nge. Sie d¨¹rfen nur F?cher studieren, f¨¹r die Sie nicht bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind. Hierbei ist allerdings lediglich das Fach und nicht der angestrebte Abschluss gemeint. Sie d¨¹rfen beispielsweise an zwei Hochschulen in verschiedenen Bachelorstudieng?ngen eingeschrieben sein, aber nicht zweimal im gleichen Fach, z.B. in Informatik.
Ja, allerdings m¨¹ssen sie hier einiges beachten. Sie d¨¹rfen nur an einer Hochschule in einem zulassungsbeschr?nkten Studiengang eingeschrieben sein. Sind Sie beispielsweise als Ersth?rer/in in einem zulassungsbeschr?nkten Bachelorstudiengang eingeschrieben, d¨¹rfen Sie sich als Zweith?rer/in nur f¨¹r zulassungsfreie Studieng?nge einschreiben. Wenn Sie allerdings als Ersth?rer/in in einem zulassungsfreien Studiengang eingeschrieben sind, d¨¹rfen Sie als Zweith?rer/in auch in einem zulassungsbeschr?nkten Studiengang eingeschrieben sein. Aber auch hier m¨¹ssen Sie sich regul?r um eine Zulassung zum Studium bewerben. Au?erdem m¨¹ssen Sie uns in diesem Fall bei der Einschreibung nachweisen, dass Ihr erster Studiengang an Ihrer ersten Hochschule zulassungsfrei ist. Das kann Ihnen Ihre Hochschule i.d.R. ohne Probleme schriftlich best?tigen.
F¨¹r zulassungsfreie F?cher gilt die regul?re Antragsfrist, f¨¹r zulassungsbeschr?nkte F?cher gilt die Bewerbungsfrist. Die Fristen f¨¹r Bewerbung und R¨¹ckmeldung erfahren Sie hier.
Ja. Sie sind voll pr¨¹fungsberechtigt, d. h. Sie d¨¹rfen an allen Pr¨¹fungen teilnehmen und k?nnen einen Studienabschluss an Ihrer Zweithochschule machen.
F¨¹r die Einschreibung als gro?e/r Zweith?rer/in wird kein Semesterbeitrag f?llig, da Sie diesen bereits an Ihrer ersten Hochschule gezahlt haben.
Nein, Sie bekommen ausschlie?lich eine Zweith?rerbescheinigung ohne Semesterticket.
Einschreibung:
F¨¹r die erste Einschreibung als gro?e/r Zweith?rer/in finden Sie den entsprechenden Antrag auf dieser Seite.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Immatrikulationsbescheinigung.
2. Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung.
Hinweis: Deutsche Staatsb¨¹rger mit ausl?ndischer Hochschulzugangsberechtigung ben?tigen eine Bescheinigung der Bezirksregierung ¨¹ber die Anerkennung von ausl?ndischen Zeugnissen. Die Bescheinigung muss in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden.
R¨¹ckmeldung:
Sie wollen sich als Zweith?rer/in zur¨¹ckmelden? Verwenden Sie bitte diesen Antrag.
2.) "Kleine/r" Zweith?rer/in mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen.
Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen k?nnen als Zweith?rer/innen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung von studienbegleitenden Leistungskontrollen zugelassen werden. D. h., Sie k?nnen an Ihrer Zweithochschule ¼ªÏ黢ÂÛ̳¹ÙÍø besuchen und Leistungsscheine erwerben.
Als kleine/r Zweith?rer/in k?nnen Sie lediglich an studienbegleitenden Leistungs¨¹berpr¨¹fungen (Leistungsnachweise/-scheine) teilnehmen. Die Teilnahme an Abschlusspr¨¹fungen (z.B. Bachelor- oder Masterpr¨¹fungen) ist den eingeschriebenen Studierenden und den "gro?en" Zweith?rern/Zweith?rerinnen vorbehalten. Die Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung ist jeweils mit der entsprechenden Fakult?t und dem Dozenten zu kl?ren und eine Teilnahmebest?tigung ist bei der Einschreibung vorzuweisen (Teil des Antrages auf Zweith?rerschaft). Andere ¼ªÏ黢ÂÛ̳¹ÙÍø d¨¹rfen Sie nicht besuchen.
Die Fristen f¨¹r Bewerbung und R¨¹ckmeldung der einzelnen Semester erfahren Sie hier.
Die Zweith?rergeb¨¹hr betr?gt 100€ pro Semester.
Nein, Sie bekommen ausschlie?lich eine Zweith?rerbescheinigung ohne Semesterticket.
Einschreibung:
F¨¹r die erste Einschreibung als kleine/r Zweith?rer/in finden Sie den entsprechenden Antrag auf dieser Seite.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Immatrikulationsbescheinigung.
2. Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung.
Hinweis: Deutsche Staatsb¨¹rger mit ausl?ndischer Hochschulzugangsberechtigung ben?tigen eine Bescheinigung der Bezirksregierung ¨¹ber die Anerkennung von ausl?ndischen Zeugnissen. Die Bescheinigung muss in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden.
3. Nur f¨¹r ?kleine¡° Zweith?rer/in: quittierter Einzahlungsbeleg.
Als Zweith?rer/in f¨¹r einzelne Lehrveranstaltungen ist die Zweith?rergeb¨¹hr in H?he von 100,00 € auf das Konto der
Heinrich-Heine-Universit?t D¨¹sseldorf
IBAN: DE55 3005 0000 0004 0011 11
BIC: WELADEDD
einzuzahlen.
R¨¹ckmeldung:
Sie wollen sich als Zweith?rer/in zur¨¹ckmelden? Verwenden Sie bitte diesen Antrag.
Antr?ge f¨¹r Zweith?rer/innen
Einschreibung:
Antrag auf Einschreibung f¨¹r gro?e Zweith?rer/innen
Antrag auf Einschreibung f¨¹r kleine Zweith?rer/innen
R¨¹ckmeldung: