Erasmus ist das weltweit bekannteste Mobilit?tsprogramm, mit dem Studierende ein Praktikum oder einen Studienaufenthalt in über 30 verschiedenen europ?ischen L?ndern absolvieren k?nnen. Wie w?re es mit einem Erasmus-Studienaufenthalt an einer unserer rund 200 Partneruniversit?ten in ganz Europa?
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen gelten für das Akademische Jahr 2020/21. Da im n?chsten Jahr eine neue Erasmus-Generation beginnt, k?nnen sich die Bedingungen geringfügig ?ndern. Die Informationen werden so bald wie m?glich, sp?testens aber zum Juni 2021 aktualisiert.
Lesen Sie Erfahrungsberichte Ihrer Kommiliton/inn/en, die in der Landkarte bei den Universit?ten verlinkt sind. Darin finden Sie einen wertvollen Schatz an Informationen zu Ihrer Gastuniversit?t!
Bewerbungsvoraussetzungen: Wer kann sich bewerben?
Bachelor-Studierende müssen zu Aufenthaltsbeginn mindestens im 3. Fachsemester sein
Master-Studierende k?nnen ab dem 1. Fachsemester gef?rdert werden
Promovierende k?nnen ebenfalls ab dem 1. Semester gef?rdert werden
F?rderraten
Die Teilnehmerl?nder sind je nach Lebenshaltungskosten im Zielland auf drei F?rdergruppen aufgeteilt. Die F?rderraten nach L?ndergruppen für Erasmus-Studienaufenthalte sind wie folgt (Stand: September 2020):
Pro Aufenthalt mind. 3 Monate bzw. 90 Tage (Ausnahme: Trimester)
Pro Aufenthalt max. 5 Monate bzw. 150 Tage für 1 Semester/1-2 Trimester und 10 Monate bzw. 300 Tage für 2 Semester/3 Trimester
Pro Studienabschnitt (Bachelor/Master/Promotion) k?nnen Sie jeweils bis zu 12 Monate bzw. 360 Tage gef?rdert werden
Bei einzügigen Studieng?ngen (Staatsexamen) betr?gt die Gesamtf?rderdauer 24 Monate bzw. 720 Tage
In allen Studienphasen k?nnen Sie mehrfach gef?rdert werden. Praktika und Studienaufenthalte werden zusammengerechnet.
Online-Bewerbung
Nach dem Gespr?ch mit der/dem Erasmus-Beauftragten:
Online-Bewerbung abschicken (Bitte beachten Sie: Die Online-Bewerbung wurde für Microsoft Internet Explorer Version 8 oder h?her und Firefox 5 oder h?her optimiert. Wir k?nnen nicht garantieren, dass die Anmeldung mit anderen Browsern ordnungsgem?? funktioniert.)
Unterschriebene PDF (generiert nach Absenden der Online-Bewerbung) und weitere geforderte Dokumente (unterschiedlich je nach Fach) bei dem/r zust?ndigen Erasmus-Beauftragten einreichen (Liste Erasmus-Beauftragte)
Der/die Erasmusbeauftragte entscheidet, ob er/sie Sie für eine F?rderung bei der Gasthochschule und dem International Office der HHU nominiert. In der Regel ist mit der Zusage zu einem Erasmus-Studienplatz auch die monatliche Erasmus-F?rderung verbunden.
Fact Sheet mit zus?tzlichen Informationen
Weitere Infos rund um Vorteile des Erasmus-Programms, interkulturelle Vorbereitung, Kosten an der Gasthochschule, Sonderf?rderung, Studienaufenthalt kombiniert mit Praktikum sowie weitere Finanzierungsm?glichkeiten.
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Auswahl für einen Studienplatz an einer unserer Partneruniversit?ten! Die gute Nachricht vorab: Mit einem Studienplatz an einer Erasmus-Partneruniversit?t ist automatisch das Erasmus-Stipendium verknüpft. Dafür ben?tigen wir allerdings einige Unterlagen von Ihnen. Aber keine Angst: Wir helfen Ihnen dabei!
Alle Formulare erhalten Sie etwa im Juli (für einen Aufenthalt im WS) bzw. im Oktober (für einen Aufenthalt im SoSe) von uns, dem International Office, per E-Mail.
Unter den Formularen befindet sich auch das sogenannte ?Grant Agreement“, welches die Stipendienvereinbarung zwischen Ihnen und dem International Office darstellt. Dort finden Sie alle Rechte und Pflichten als Erasmus-Studierende/r. Au?erdem k?nnen Sie dort in Art. 4 alle einzureichenden Unterlagen mit Erl?uterungen nachlesen.
Die Checkliste gibt Ihnen einen zus?tzlichen ?berblick über die Dokumente.
Dokumente vor dem Aufenthalt
Informationen zur Anmeldung bei Ihrer Gastuniversit?t erhalten Sie in der Regel per Mail direkt von den Ansprechpartner/innen vor Ort; ggf. k?nnen Sie sich auf den Webseiten Ihrer Gastuni informieren.
Das Learning Agreement erhalten Sie von Ihrem/r Erasmus-Beauftragten und lassen es von ihm/ihr oder dem/der Zust?ndigen für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sowie vonIhrer Gastuni unterschreiben. M?gliche Anerkennung kl?ren nicht vergessen! Hier finden Sie auch eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen.
Das oben bereits erw?hnte Grant Agreement füllen Sie selbst aus, unterschreiben es im Original und schicken es per Post an das International Office (Adresse: Heinrich-Heine-Universit?t Düsseldorf, International Office, 40204 Düsseldorf).
Den OLS-Sprachtest absolvieren Sie online nach Erhalt der entsprechenden E-Mail. (s. auch ?Sprachtests und –kurse“)
Nach Eingang der Unterlagen im International Office erhalten Sie die 1. Erasmus-Stipendienrate (70-80% des Gesamtstipendiums)
Dokumente w?hrend des Aufenthalts
Bei ?nderung der Kurswahl an der Gastuni reichen Sie bitte das Learning Agreement ?During the mobility“ ein
Gegen Ende des Aufenthalts (jedoch frühestens eine Woche vor Ende) lassen Sie von Ihrer Gastuniversit?t die Confirmation of Stay im Original unterschreiben
Dokumente nach dem Aufenthalt
Confirmation of Stay im Original
Einige online einzureichende Unterlagen (s. Grant Agreement, Art. 4)
Nach Eingang der Unterlagen im International Office erhalten Sie die Schlussrate des Erasmus-Stipendiums (ca. 20% des Gesamtstipendiums)
Verl?ngerung des Aufenthalts
Eine Verl?ngerung des Aufenthalts muss mindestens einen Monat vor Ende des bisher geplanten Aufenthalts beim International Office () beantragt werden. Das International Office entscheidet, ob eine Verl?ngerung m?glich ist, und teilt Ihnen die erforderlichen Unterlagen mit.
Was passiert, wenn Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen einreichen?
Wenn Sie dem International Office nicht alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, haben Sie die Stipendienbedingungen nicht erfüllt. Das International Office kann in diesem Fall die Stipendiensumme ganz oder teilweise zurückfordern. Im Falle einer Rückforderung haben Sie 4 Wochen Zeit, um die geforderte Summe zu zahlen. Erfolgt dies nicht, wird ein Mahnverfahren eingeleitet.
Urlaubssemester und Erstattung des Semestertickets
Sie k?nnen eine Beurlaubung beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie in einem beurlaubten Semester an der HHU keine Prüfung absolvieren k?nnen.
Manche Gastuniversit?ten fordern einen Sprachnachweis für die Unterrichtssprache. Evtl. ben?tigt Ihr/e Erasmus-Beauftragte/r auch schon bei der Bewerbung einen Sprachnachweis. Kl?ren Sie vorab, in welcher Form dieser erbracht werden muss! Immer akzeptiert wird das DAAD-Sprachzeugnis (Mehr Infos unter www.daad.de Sprachprüfungen am Sprachenzentrum DAAD), da Sie sich beim Sprachenzentrum der Studierendenakademie nach einem Test ausstellen lassen k?nnen.
OLS-Online-Sprachkurse
Alle Erasmus-Studierenden müssen au?erdem in den folgenden Unterrichtssprachen vor und nach dem Auslandsaufenthalt einen Online-Sprachtest absolvieren.
Das Erasmus-Programm bietet auch kostenloseOLS-Online-Sprachkurse, die Sie jedoch auf freiwilliger Basis absolvieren k?nnen. Für die Sprachen EN, FR, IT, NL, PT und ES stehen die Kurse bis Niveau C2 zur Verfügung und für CZ bis Niveau A2. Für alle anderen Sprachen stehen die Kurse derzeit auf dem Niveau A1 zur Verfügung.
Vor dem Aufenthalt k?nnen Sie zur sprachlichen Vorbereitung Kurse am Sprachenzentrum (www.spz.hhu.de) absolvieren.
Fact Sheet mit zus?tzlichen Informationen
Weitere M?glichkeiten zu Sprachkurse im Gastland, F?rderung eines Sprachkurses vor Ort und Kriterien der finanziellen Unterstützung finden hier: Fact Sheet
Ansprechpartner für die Anerkennung ist grunds?tzlich Ihre Fakult?t oder Ihr Institut – wir im International Office k?nnen Ihnen nur mit allgemeinen Informationen weiterhelfen. Wie zum Beispiel, Ihnen die Links zu den Ansprechpartnern zur Verfügung zu stellen:
Anerkennung im Learning Agreement "Before the mobility"
Bereits vor dem Auslandsaufenthalt kl?ren Sie die Anerkennung mit dem/der Beauftragten in Ihrem Fach, der/die für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zust?ndig ist. Hierzu erstellen Sie zusammen mit der/dem Beauftragten das Learning Agreement. Die gew?hlten Kurse im Ausland schreiben Sie in Tab. A und die m?gliche Anerkennung (Module/Bereiche des Studiums an der HHU) schreiben Sie in Tab. B.
Für die nicht anzurechnenden Kurse füllen Sie ggf. die Justification for non-recognition mit den entsprechenden Begründungen aus und lassen diese ebenfalls unterschreiben.
Anerkennung im Learning Agreement "During the mobility"
?nderungen des Learning Agreements sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Erasmus-Beauftragten des Fachs ab und tragen diese in den Learning Agreement-Teil ?During the mobility“ ein.
Für die hinzugefügten Kurse bitte auch die Anrechnung kl?ren und in Tab. B eintragen! Ggf. die Justification for non-recognition für nicht m?gliche Anerkennung nicht vergessen. Anschlie?end bitte wieder von allen unterschreiben lassen und dem International Office per Scan schicken.
Tats?chliche Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen nach dem Aufenthalt
In der Regel muss das Transcript of records (Leistungsübersicht) der Gastuniversit?t und ggf. das Learning Agreement bei der/dem Beauftragten für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen eingereicht werden.
?ber die Anerkennung müssten Sie nach dem Prozess eine schriftliche Best?tigung des Fachs erhalten – bitte schicken Sie einen Scan dieser Best?tigung an das International Office (ausgenommen Studieng?nge an der Philosophischen Fakult?t mit PO 2018). Das International Office leitet diesen dann an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung weiter.
Ihre Ansprechpartnerinnen im International Office:
Sabrina Sandmann
+49 211 81-10220
Geb?ude: 21.02
Gruppenberatung Europa (Erstberatung): jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat w?hrend der Vorlesungszeit, 10.10-10.40 Uhr (aktuell online, s. Menüpunkt "Infoveranstaltungen")
Einzelberatung (nach Gruppenberatung oder Infoveranstaltung im Fach):
• Dienstag: 10.00 - 11.00 Uhr
• Mittwoch: 11.00 - 12.00 Uhr
Aktuell findet die Sprechstunde telefonisch statt. Rufen Sie einfach zu den angegebenen Zeiten an! 20.01.2021: Keine Sprechstunde
Elena Ganem-Bachmann
+49 211 81-12005
Geb?ude: 21.02
Gruppenberatung Europa (Erstberatung): jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat w?hrend der Vorlesungszeit, 10.10-10.40 Uhr (bitte pünktlich erscheinen)
Aktuelle Informationen zu Corona für Erasmusaufenthalte: