Erasmus Personalmobilit?t
Personalmobilit?t und Corona
Auch in Corona-Zeiten sind Personalmobilit?ten grunds?tzlich m?glich. Voraussetzung ist, dass für Ihr gewünschtes Zielland oder für die betreffende Region keine Reisewarnung des Ausw?rtigen Amtes besteht. Wenn Sie einen Dienstreiseantrag stellen, ben?tigen Sie zus?tzlich zum Dienstreiseantrag ein separates Schreiben Ihres/r Vorgesetzten, dass die geplante Reise notwendig ist. Sollte nach der Dienstreisegenehmigung eine Reisewarnung für Ihr Zielland/Ihre Zielregion ausgesprochen werden, k?nnen Sie die Dienstreise nicht durchführen.
Zwei Zielgruppen
Sie sind Dozent*in an der HHU und m?chten bei einem Erasmus-Partner lehren? Oder Sie arbeiten in der Verwaltung und haben Interesse an einer Weiterbildung im Ausland? Schauen Sie einfach rechts in die Dokumentenliste. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zum Downloaden für die Personalmobilit?t
- für Dozent*innen zu Unterrichtszwecken
- für das HHU-Personal zu Fort -und Weiterbildungszwecken
?bersicht der Erasmus-F?rderpauschalen
F?rderzeitraum 2019-21
einfache Entfernung gem?? Distanzrechner | Entfernungspauschale |
10 bis 99 km | 20 Euro |
100 bis 499 km | 180 Euro |
500 bis 1.999 km | 275 Euro |
2.000 bis 2.999 km | 360 Euro |
3.000 bis 3.999 km | 530 Euro |
4.000 bis 7.999 km | 820 Euro |
8.000 km und mehr | 1.500 Euro |
Hohe Reisekosten in Gebiete in ?u?erster Randlage sowie den überseeischen L?ndern k?nnen anteilig (bis zu 80% der zu erwartenden Reisekosten) und auf Antrag finanziert werden. Bitte besprechen Sie dies direkt mit uns.
Zielland | Pauschale je Tag pro Teilnehmer*in für maximal 9 Aufenthaltstage (plus ggfs. 1 Reisetag) |
D?nemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes K?nigreich | 180 Euro |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, ?sterreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro |
Sonderf?rderung
Eine Sonderf?rderung kann von Personal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 beantragt werden.
Die Sonderf?rderung kommt für Personal in Betracht, das im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (GdB von mindestens 50) ist. Bei der NA DAAD kann ein personenbezogener ausführlicher Antrag (?Individualantrag“) auf Sonderf?rderung (Formular C.2 – s. Downloadcenter) durch den Teilnehmer über das International Office eingereicht werden. Der Antrag muss zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts bei der NA DAAD vorliegen.
Eine Sonderf?rderung wird nur in einem finanziell gef?rderten Zeitraum gezahlt, also nicht für Zero Grant-Laufzeiten.
Der Zuschuss wird auf Basis der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten errechnet, sofern nicht andere nationale Stellen (Integrations?mter, Krankenkassen, Landschaftsverb?nde, Sozial?mter, Studentenwerk) diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen.

- Renate Thamm
- Beratung zu Studium und Praktikum in ?bersee
- +49 211 81-15364
- Geb?ude: 21.02
Sprechzeiten Einzelberatung:
Montag: 11:00 - 11:30
(Pr?senzsprechstunde)
Donnerstag: 10:00 - 10:30
(telefonisch)