Re-Integration deutscher ¼ªÏ黢ÂÛ̳¹ÙÍøschaftler*innen
Bei Auslandsaufenthalten ¨¹ber 3 Monaten m¨¹ssen zus?tzliche Vereinbarungen zu ihrem Arbeitsvertrag getroffen werden. Bitte wenden Sie sich hierf¨¹r direkt an Mobilit?tsportal Euraxess finden Sie weitere Hinweise zur Sozialversicherung und zu Versicherungen, die Ihren Auslandsaufenthalt absichern.