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Frauenf?rderrahmenplan der Heinrich-Heine-Universit?t D¨¹sseldorf 2012 - 2015
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Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat ihren Rechenschaftsbericht ¨¹ber ihre Amtszeit von 2016 bis 2018 ver?ffentlicht. Der Bericht gibt Auskunft ¨¹ber Aufgaben und Ma?nahmen im Bereich Gleichstellung, bestehende Herausforderungen und erreichte Ziele.
Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und M?nnern f¨¹r das Land Nordrhein-Westfalen, das sogenannte LandesGleichstellungsGesetz (LGG), das am 9. November 1999 in Kraft getreten ist.
Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern, wie es im Grundgesetz der BRD Artikel 3, Absatz 2 verankert ist: 'M?nner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat f?rdert die tats?chliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.'
Den Rahmen f¨¹r die Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen bildet das Hochschulgesetz. Im Fokus steht die Verbesserung von Lehre und Studienerfolg. Funktionierende Elemente werden gest?rkt, w?hrend Regelungen, die sich als nicht praktikabel erwiesen haben, wegfallen. Leitgedanke der Novelle ist die St?rkung der Autonomie und Gestaltungskraft der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.