https://idm.hhu.de einsehen.
Wie immer gilt:
Vor der Ausz?hlung der abgegebenen Stimmen wird f¨¹r jeden Wahlbrief einzeln gepr¨¹ft, ob die W?hlenden bereits im Wahllokal eine Stimme abgegeben haben. Ggf. wird der Wahlbrief durch den Wahlausschuss verworfen, damit die Stimme(n) nicht mehrfach abgegeben werden k?nnen. Im Zweifel "gilt" also die im Wahllokal abgegebene Stimme! Dabei bleibt die die Anonymit?t der Wahlstimmen stets gewahrt!
Zur¨¹ck zum Wahlamt.
Die f¨¹r die Gremienwahlen erforderlichen Vordrucke sind (jeweils zu gegebener Zeit) hier abrufbar.
Hier finden Sie zur gegebenen Zeit auch die Vordrucke, mit denen Sie die Wahlvorschl?ge einreichen k?nnen. Solange alle notwendigen Informationen enthalten sind, k?nnen Sie Wahlvorschl?ge jedoch auch formlos einreichen. Richten Sie Ihre Wahlvorschl?ge bitte in jedem Fall an das Wahlamt. Bitte beachten Sie, dass unvollst?ndige oder versp?tet eingegangene Vorschl?ge zur¨¹ckgewiesen werden k?nnen.
Das Antragsformular f¨¹r die Briefwahl ist hier (ebenfalls zu gegebener Zeit) abrufbar. Einen Antrag auf Briefwahl k?nnen Sie aber auch einfach und bequem elektronisch im IDM-Portal der HHU stellen. Nutzen Sie diese einfache und bequeme M?glichkeit!
Wegen einer Reihe von Nachfragen hierzu:
Bitte beachten Sie: die elektronische Abgabe der Wahlstimme(n) selbst ist nicht m?glich!
Zur¨¹ck zum Wahlamt.
F¨¹r die Durchf¨¹hrung der Wahlen hat der Senat einen gemeinsamen Wahlausschuss gew?hlt. Diesem geh?ren je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen, der akademischen Mitarbeiter/innen, der Studierenden sowie der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung an. Den Vorsitz und seine Stellvertretung regelt die Wahlordnung. mehr...
Dem Wahlausschuss geh?ren als Mitglieder an:
Als stellvertretende Mitglieder wurden gew?hlt:
Der Wahlausschuss tagt hochschul?ffentlich, die Sitzungstermine sind hier zusammen mit den Tagesordnungen eingestellt. Soweit nicht anders angegeben, finden die Sitzungen im Sitzungssaal 2 im Geb?ude 16.11.01 statt. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Termine teilweise als Vorbehaltstermine angelegt sind, sie k?nnen - auch kurzfristig - entfallen. Die Termine zur Ausz?hlung der Stimmen sind keine ordentlichen Sitzungstermine, jedoch (ebenfalls) hochschul?ffentlich.
Nach erfolgter Abstimmung k?nnen Sie hier auch die jeweiligen Protokolle einsehen. In der Regel wird dies jeweils 2-3 Wochen nach der Sitzung m?glich sein.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen an die Gesch?ftsstelle des Justitiariats, die den Wahlausschuss als Wahlamt in seinen Aufgaben unterst¨¹tzt.
Datum | Zeit | Ort / vorl. Tagesordnungspunkte |
---|---|---|
17.12.2018 | 12.00 | Bericht des Vorsitzenden Diskussion ¨¹ber den Entwurf einer neuen Wahlordnung (einschlie?lich Wahlkreiseinteilung) Termin Gremienwahlen 2019 Vorbereitung Wahlausschreibung 2019
|
01.04.2019 | 12:00 | Bericht des Vorsitzenden Wahlausschreibung 2019
|
21.05.2019 | 10:00 | Bericht des Vorsitzenden Entscheidung ¨¹ber etwaige Einwendungen gegen die Verzeichnisse der Feststellung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten
Der Wahlausschuss hat am 21.05.2019 im Umlaufverfahren das W?hlerverzeichnis festgestellt, nachdem bei ?doppelter Wahlberechtigung (mehrere Gruppen und mehrerer Einrichtungen)¡° die Zuordnung zu jeweils einer Gruppe und einer Einrichtung gem?? der bereits bestehenden Beschlusslage gem?? der Reihung in ¡ì 11 HG und ¡ì 15 GO zugewiesen worden sind. |
03.06.2019 | 12:00 | Bericht der stellv. Vorsitzenden Entscheidung ¨¹ber Einspr¨¹che gegen die Nichtzulassung von Wahlvorschl?gen Auslosung der Reihenfolge |
11.06.2019 | 12:00 | Bericht der stellv. Vorsitzenden Entscheidung gegen Einspr¨¹che gegen die Nichtzulassung von Wahlvorschl?gen |
19.06.2019 | 10:00 | Geb. 16.11.01 Sitzungssaal 4 Ablehnung von Briefwahlantr?gen Sitzung hat aufgrund fehlender Ablehnung nicht stattgefunden |
26.06.2019 | 10:00 | Geb. 16.11.01 Sitzungssaal 1 Ausz?hlung der Stimmen -hochschul?ffentlich- |
01.07.2019 | 10:00 | Geb. 16.11.01 Sitzungssaal 2 Bericht der stellv. Vorsitzenden Feststellung des Wahlergebnisses |
Zur¨¹ck zum Wahlamt.
Senat
29 stimmberechtigte Mitglieder, davon
Fakult?tsr?te
Stimmberechtigte Mitglieder im Fakult?tsrat der Juristischen, der Philosophischen, der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t sind je
Dem Fakult?tsrat der Medizinischen Fakult?t geh?ren als stimmberechtigte Mitglieder an
SHK-Rat
Dem SHK-Rat geh?ren 5 studentische Mitglieder an, die nach den Fakult?ten getrennt aus der Gruppe der Studierenden gew?hlt werden.
Zur¨¹ck zum Wahlamt.
Die zu den Gremienwahlen 2019 zugelassenen Wahlvorschl?ge werden in den Amtlichen Bekanntmachungen ver?ffentlicht.
Wahlberechtigt und w?hlbar sind alle Mitglieder der Universit?t, die zum Stichtag wahlberechtigt waren und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen wurden. Der Stichtag liegt gem?? der Wahlordnung 49 Tage vor dem jeweils festgesetzten Wahltermin.
Dieser Stichtag ist im Jahr 2019 voraussichtlich der 07.06.2019. Mitglieder der HHU, die ihre Mitgliedschaftsrecht erst nach diesem Stichtag erwerben, k?nnen nicht w?hlen und nicht gew?hlt werden.
Senat
F¨¹r den Senat sind alle o.g. Personen wahlberechtigt, egal welcher Fakult?t oder Einrichtung der HHU sie angeh?ren.
Fakult?tsr?te
Wahlberechtigt und w?hlbar sind das in der jeweiligen Fakult?t ¨¹berwiegend und nicht nur vor¨¹bergehend t?tige Hochschulpersonal sowie die Studierenden, die (zum Stichtag) f¨¹r einen von der jeweiligen Fakult?t angebotenen Studiengang eingeschrieben sind.
SHK-Rat
Wahlberechtigt ist, wer in der Gruppe der Studierenden zum Senat wahlberechtigt ist (siehe oben). W?hlbar ist jede oder jeder Studierende.
Hinweis: die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, ma?geblich ist das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!
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Nach Ablauf der Wahl:
Das aktuelle Wahlergebnis sowie die aus der Vergangenheit sind hier zu finden.
Die Termine, Tagesordnungen und Protokolle des Gemeinsamen Wahlausschusses finden Sie auf dieser Seite unter <Sitzungen des Wahlausschusses>.
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Gegen die G¨¹ltigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte und jede oder jeder Wahlvorschlagsberechtigte binnen 7 Tagen nach Bekanntmachung der Wahlergebnisse beim Wahlausschuss schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben.
?ber die Einspr¨¹che entscheidet das Rektorat auf der Grundlage eines Vorschlags des Wahlausschusses.
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Diese Seite wurde zuletzt am 30.04.2019 aktualisiert.
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