Neben der Meldung an die Aufsichtsbeh?rde sind im Falle des Art. 34 DS-GVO auch die betroffenen Personen unverz¨¹glich zu informieren. Das ist dann der Fall, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko f¨¹r die pers?nlichen Rechte und Freiheiten nat¨¹rlicher Personen zur Folge hat. Ob und welche Ma?nahmen im Rahmen des Art. 33 Abs. 3 lit. d erfolgten, ist ebenfalls der Aufsichtsbeh?rde mitzuteilen.
Bitte f¨¹llen Sie das interne Meldeformular aus und ¨¹bermitteln es der Datenschutzmeldestelle.
In der Datenschutzgrundverordnung werden Datenpannen bzw. Datenschutzverst??e unter dem Begriff der ?Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten¡° zusammen (Art. 4 Abs. 12 DSGVO) Datenschutzverletzungen sind Verletzungen der Sicherheit, die
f¨¹hrt (vgl. Art. 4 Nr.12 DSGVO).